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Amt Oldenburg-Land

Das Amt Oldenburg-Land ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird vom Amtsvorsteher vertreten.

Das Amt Oldenburg-Land wurde zum 01.04.1970 durch den Zusammenschluss der Gemeinden Göhl, Gremersdorf, Heringsdorf, Neukirchen und Wangels gebildet. Zum 01.01.2008 erfolgte die Eingliederung der Gemeinde Großenbrode.

Das Amt Oldenburg-Land verwaltet sechs Gemeinden und einen Schulverband.

   

Aufgaben des Amtsvorstehers

Der Amtsvorsteher führt den Vorsitz im Amtsausschuss. Er leitet die Verwaltung des Amtes ehrenamtlich nach den Grundsätzen und Richtlinien des Amtsausschusses und im Rahmen der von ihm bereitgestellten Mittel. Er bereitet die Beschlüsse des Amtsausschusses vor und führt sie durch. Der Amtsvorsteher ist für die sachliche Erledigung der Aufgaben und den Geschäftsgang der Verwaltung verantwortlich.

Der Amtsausschuss

Der Amtsausschuss ist oberstes Gremium und das Beschlussorgan des Amtes. Ihm gehören die Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden und weitere Mitglieder aus den Gemeindevertretungen an.

Die Leitende Verwaltungsbeamtin

Die Leitende Verwaltungsbeamtin führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und berät die ehrenamtliche/n Bürgermeister/in.

Was sind die Aufgaben eines Amtes?

Das Amt Oldenburg-Land erledigt die Verwaltungsaufgaben der sechs amtsangehörigen Gemeinden mit insgesamt rd. 9.200 Einwohnerinnen und Einwohnern und eines Schulverbandes. Das Amt bereitet im Einvernehmen mit dem Bürgermeister die Beschlüsse der Gemeinde vor und führt nach diesen Beschlüssen die Selbstverwaltungsaufgaben der amtsangehörigen Gemeinde durch. Außerdem übernimmt es die von Bund und Land auf die Kommunen übertragenen Aufgaben, wie u.a. das Meldewesen (Pässe und Ausweise), Bau- und Ordnungsangelegenheiten und das Standesamt.

Sitz der Amtsverwaltung

Das Amt Oldenburg-Land hat seinen Sitz in Oldenburg i.H.. Aufgrund der Einamtung der Gemeinde Großenbrode zum 01.01.2008 befindet sich zusätzlich eine Aussenstelle des Bürgerbüros in Großenbrode.

Das Amtsgebäude

Das Amtsgebäude in Oldenburg i.H., Hinter den Höfen 2, wurde im Jahr 1995 neu gebaut und von der Amtsverwaltung bezogen. Es ist ein modernes und behindertengerechtes Gebäude.

Energieausweis Amtsgebäude (PDF, 1.5 MB)