Über die öffentliche Auslegung von Unterlagen in dem Planfeststellungsverfahren nach § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) in Verbindung mit den §§ 27a und 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) für das Vorhaben »Aus- und Neubau Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung« zwischen Bad Schwartau und Puttgarden, Planfeststellungsabschnitt 5.2, Aus- und Neubau der Strecke 1100, beginnend im Bereich der Gemeinde Neukirchen (Bau-km 165,982) bis zum Ende des Planfeststellungsabschnitts im Bereich der Gemeinde Großenbrode (Bau-km 173,117), einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung )
Die Pläne für das Planfeststellungsverfahren sind innerhalb des vorgenannten Auslegungszeitraumes im Internet auf der Website https://planfeststellung.bob-sh.de bereitsgestellt:
Schiene - DB-Schienenanbindung der Fehmarnbeltquerung, PFA 5.2
Planunterlagen zur 1. Planauslegung
Die öffentlich ausgelegten Antragsunterlagen können laut Bekanntmachungstext vom 14.08.2023 bis einschließlich 13.09.2023 vor Ort bei den auslegenden Kommunen eingesehen werden. Ab diesem Datum können diese Planunterlagen auch online eingesehen und heruntergeladen werden. Online sind die Planunterlagen bis zum Abschluss des Anhörungsverfahrens sichtbar.
Die digitalen Antragsunterlagen sind nicht oder nur teilweise barrierefrei (siehe Barrierefreiheitserklärung).
Die Einwendungsfrist zur Abgabe von Einwendungen beginnt am 14.08.2023 und endet am 27.09.2023.