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Überleitungsbilanz KiTaG

Nach § 58 Abs. 3 KitaG waren die Standortgemeinden von Kindertageseinrichtungen verpflichtet zum Zwecke der Evaluation eine Überleitungsbilanz zu erstellen und das Ergebnis darauf zu veröffentlichen.

Die Überleitungsbilanz stellt insbesondere die Veränderungen der finanziellen Aufwendungen der Gemeinde für die Kindertagesförderung auf Basis von Ist-Zahlen und Hochrechnungen, der Elternbeiträge, des Betreuungsangebots und der finanzierten Qualitätsstandards im Gemeindegebiet im Vergleich der Jahre 2019 und 2021 dar.

Verwaltungsseitig wurden die Überleitungsbilanzen für alle gemeindeangehörigen Kitas 2021 an das Land übermittelt. Für die Kindertageseinrichtung Göhl hat das Land nun die Daten geprüft und der Verwaltung ein entsprechendes Ergebnisformular zugesandt. Sobald die Ergebnisse für die weiteren Kitas vom Land zur Verfügung gestellt worden sind, werden diese ebenfalls hier einsehbar sein.

Überleitungsbilanz KiTaG Göhl